**Beurlaubungen** Für vorhersehbare Fehlereignisse (zur Definition siehe Punkt „Fehlereignis“) mit Dauer von max. einem Tag (bspw. nicht verschiebbare Arzttermine, Führerscheinprüfung, Vorstellungstermine etc.) sollten Sie __mindestens drei Schultage__ zuvor einen schriftlichen Antrag (Formblatt; dieses finden Sie im Sekretariat oder im Aufenthaltsbereich im 1. Stock des Hauptgebäudes) an die Klassenleitung richten. Bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern muss das Antragsformblatt auch von einem Erziehungsberechtigten unterschrieben werden. Die Klassenleitung legt auf dem Antragsformular fest, ob im Nachgang ein Nachweis vorzulegen ist (z. B. Attest, Bestätigung der Fahrschule etc.). Über Beurlaubungen für mehr als einen Tag oder direkt vor oder nach den Schulferien entscheidet die Schulleitung. Hierfür ist von der Schülerin/dem Schüler, bei Minderjährigen von einem Erziehungsberechtigten, über die Klassenleitung ein formloses Schreiben an die Schulleitung zu richten, in dem der Beurlaubungswunsch ausführlich begründet wird. Bitte denken Sie in Ihrem eigenen Interesse daran: Grundsätzlich und idealerweise sind alle vorhersehbaren Fehlereignisse (wie z. B. Arzttermine) außerhalb der Unterrichts- bzw. Praktikumszeiten zu legen. Auch hier gilt: Sämtliche Belege für Fehlzeiten sind von den Schülerinnen und Schülern bis Schuljahresende im Original geordnet aufzubewahren und ggf. der Klassenleitung vorzulegen.