Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


entschuldigungen_verhalten_krankheit

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.

Link zu dieser Vergleichsansicht

Beide Seiten der vorigen RevisionVorhergehende Überarbeitung
entschuldigungen_verhalten_krankheit [2025/08/13 15:15] jonas.kellerentschuldigungen_verhalten_krankheit [2025/10/17 13:37] (aktuell) jonas.keller
Zeile 1: Zeile 1:
 **Entschuldigungen – Verhalten bei Krankheit** **Entschuldigungen – Verhalten bei Krankheit**
  
-Die Schülerinnen und Schüler melden sich am Morgen vor Unterrichtsbeginn (!) über WebUntis krank. Bei Minderjährigen kann die Meldung auch durch Erziehungsberechtigte erfolgen. Nur in absoluten Ausnahmefällen, wenn bspw. keine Internetverbindung o. ä. vorliegt, ist eine Krankmeldung durch einen Anruf im Sekretariat erforderlich.  +**Krankmeldung über WebUntis**   
-Die Krankmeldung ist über die Browser-Version von WebUntis und die App Untis Mobile möglich. Jede Schülerin/jeder Schüler erhält ebenso wie die Erziehungsberechtigten in der ersten Schulwoche die Zugangsdaten für WebUntis.  +Die Schülerinnen und Schüler melden sich **am Morgen vor Unterrichtsbeginn (!) über WebUntis krank**  
-Erfassung von Fehlereignissen durch eine Schülerin/einen Schüler bzw. durch Erziehungsberechtigte: +Bei Minderjährigen kann die Meldung auch durch **Erziehungsberechtigte** erfolgen.   
-Auf der Startseite auf den Button „Abwesenheit melden“ klicken. +Nur in **absoluten Ausnahmefällen**, wenn bspw. **keine Internetverbindung o. ä.** vorliegt, ist eine Krankmeldung durch einen **Anruf im Sekretariat** erforderlich.  
  
-{{ :webuntis_krankmelden.png?200 |}}+Die Krankmeldung ist über die **Browser-Version von WebUntis** und die App **Untis Mobile** möglich  
 +Jede Schülerin/jeder Schüler erhält ebenso wie die Erziehungsberechtigten in der ersten Schulwoche die Zugangsdaten für WebUntis.  
  
-Den voraussichtlichen Zeitraum und den Abwesenheitsgrund eingeben. Auswählen, ob die Krank-meldung von der Schülerin/vom Schüler („krank“) oder durch die Erziehungsberechtigten (krank (Erz)) erfolgt und Eingabe speichern+**Erfassung von Fehlereignissen durch eine Schülerin/einen Schüler bzw. durch Erziehungsberechtigte:**   
 +Auf der Startseite auf den Button **Abwesenheit melden** klicken 
  
-{{ :webuntis2.png |}}+{{ :webuntis_krankmelden.png?200 |}}
  
 +Den **voraussichtlichen Zeitraum** und den **Abwesenheitsgrund** eingeben.  
 +Auswählen, ob die Krankmeldung von der Schülerin/vom Schüler (**„krank“**) oder durch die Erziehungsberechtigten (**„krank (Erz)“**) erfolgt und Eingabe speichern.  
  
 +{{ :webuntis2.png |}}  
 {{ :webuntis1.png |}} {{ :webuntis1.png |}}
  
-  +Die Abwesenheit erscheint anschließend unter **„Meine Daten“** (Buch-Symbol in der Menüleiste).   
-Die Abwesenheit erscheint anschließend unter „Meine Daten“ (Buch-Symbol in der Menüleiste). Hier können auch die Absenzen des aktuellen Schuljahres eingesehen werden. +Hier können auch die **Absenzen des aktuellen Schuljahres** eingesehen werden. 
-Ist eine Schülerin/ein Schüler aus zwingenden Gründen verhindert, am Unterricht oder an einer sonstigen verbindlichen Schulveranstaltung teilzunehmen, so ist die Schule unverzüglich unter Angabe des Grundes zu verständigen (§ 20 BaySchO). Bevorzugt geben Schülerinnen und Schüler bzw. die Erziehungsberechtigten den Grund im Rahmen der Krankmeldung in WebUntis an. Alternativ kann das Entschuldigungs-Formblatt der Klassenleitung innerhalb von drei Kalendertagen bevorzugt digital (gescannt oder fotografiert) wahlweise auch in Papierform zugeleitet werden. Das Entschuldigungs-Formblatt liegt im Aufenthaltsbereich im 1. Stock des Hauptgebäudes und auf der Internetseite bereit. Bei Minderjährigen ist der Eintrag in WebUntis von den Erziehungsberechtigten vorzunehmen bzw. das Formblatt von diesen zu unterschreiben. Da unsere Schule keine digitale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von Schülerinnen und Schülern einsehen kann, muss ein Attest in Papierform oder per E-Mail der Schule vorgelegt werden.  + 
-Für die ersten fünf Fehlereignisse pro Schuljahr benötigen volljährige Schülerinnen und Schüler kein ärztliches Attest. Gleiches gilt für minderjährige Schülerinnen und Schüler, hier genügt die Entschuldigung durch die Erziehungsberechtigten. Spätestens ab dem sechsten Fehlereignis gilt grundsätzlich Attestpflicht. Ein entsprechender Vermerk erfolgt in WebUntis durch die Klassenleitung. +--- 
-Erkrankungen am Tag vor Schulferienan Tagen mit angekündigten Leistungsnachweisen (Schulaufgabe, (Fach-)Referat, Kurzarbeit, Ersatzprüfung) oder bei einer Erkrankung von mehr als drei Kalendertagen sind immer mit einer ärztlichen Bescheinigung zu belegen. Diese soll sofort nach Erhalt, also möglichst am Tag eines Leistungsnachweises der jeweiligen Fachlehrkraft zugeleitet werden. Nichtvorlegen bzw. verspätete Vorlage führen in der Regel zur Erteilung von 0 Notenpunkten für den entsprechenden Leistungsnachweis. Atteste werden nur dann als gültig anerkannt, wenn sie während des Krankheitszeitraums ausgestellt wurden (§ 20 Abs. 2 BaySchO). Eine nachträgliche Attestierung ist nicht gültig. Atteste müssen von der Ärztin/vom Arzt persönlich unterschrieben sein, d. h. „i. A.“ usw. sind ungültig. Atteste aus Videosprechstunden werden grundsätzlich nur anerkannt, wenn in der jeweiligen ärztlichen Praxis zuvor eine persönliche Sprechstunde besucht wurde. + 
-Bei gehäuft auftretenden Fehlzeiten kann auch vor dem sechsten Fehlereignis eine Attestpflicht ausgesprochen werden. Dies bedeutet, dass für mögliche weitere Fehltage grundsätzlich ein ärztliches Attest vorzulegen ist. Eine einmal ausgesprochene Attestpflicht ist grundsätzlich für die gesamte Schulzeit an unserer Schule gültigZudem kann unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht für mehr als zehn zusammenhängende Kalendertage rechtlich von der Schule als Austrittserklärung betrachtet und einer Abmeldung gleichgestellt werden. +**Verpflichtung zur Mitteilung bei zwingenden Hinderungsgründen**   
-Wird nach Ablauf von 10 Kalendertagen nach dem ersten Krankheitstag kein ärztliches Attest vorgelegt, so gilt die Fehlzeit als unentschuldigt (§ 20 BaySchO). Gemäß § 31 Abs. 2 FOBOSO ist die Teilnahme an der Abschlussprüfung ausgeschlossen, wenn in dem betreffenden Schuljahr mehr als fünf Unterrichtstage ohne ausreichende Entschuldigung versäumt werden.  +Ist eine Schülerin/ein Schüler aus **zwingenden Gründen verhindert**, am Unterricht oder an einer sonstigen verbindlichen Schulveranstaltung teilzunehmen, so ist die Schule **unverzüglich unter Angabe des Grundes** zu verständigen (§ 20 BaySchO). 
-Sämtliche Atteste bzw. sonstige Nachweise für Fehlzeiten in der Schule oder im Praktikum sind von den Schülerinnen und Schülern eigenverantwortlich und sorgfältig bis zum Schuljahresende im Original aufzubewahren und bei Verlangen der Klassenleitung bzw. entsprechenden Fachlehrkraft unverzüglich vorzulegen. + 
 +**Bevorzugt:** Angabe des Grundes **im Rahmen der Krankmeldung in WebUntis**  
 +**Alternativ:** Nutzung des **Entschuldigungs-Formblatts** – innerhalb von **drei Kalendertagen**, bevorzugt **digital (gescannt oder fotografiert)**, wahlweise auch in Papierform. 
 + 
 +Das Formblatt liegt im **Aufenthaltsbereich im 1. Stock** des Hauptgebäudes und ist auch auf der **Internetseite** verfügbar  
 +Bei **Minderjährigen** ist der Eintrag in WebUntis von den **Erziehungsberechtigten vorzunehmen** bzw. das Formblatt von diesen zu unterschreiben. 
 + 
 +--- 
 + 
 +**Ärztliches Attest – Pflicht und Regeln**   
 +Da unsere Schule **keine digitale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung** von Schülerinnen und Schülern einsehen kann, muss ein Attest in **Papierform oder per E-Mail** der Schule vorgelegt werden. 
 + 
 +Für die **ersten fünf Fehlereignisse** pro Schuljahr benötigen **volljährige Schülerinnen und Schüler kein ärztliches Attest**  
 +Gleiches gilt für **minderjährige Schülerinnen und Schüler**, hier genügt die **Entschuldigung durch die Erziehungsberechtigten**  
 +- **Spätestens ab dem sechsten Fehlereignis gilt grundsätzlich Attestpflicht.**   
 +  Ein entsprechender Vermerk erfolgt in WebUntis durch die Klassenleitung. 
 + 
 +--- 
 + 
 +**Besondere Attestpflicht bei bestimmten Fehltagen**   
 +Ein ärztliches Attest ist **immer erforderlich** bei: 
 + 
 +- Erkrankung **am Tag vor Schulferien** 
 +- Erkrankung an **Tagen mit angekündigten Leistungsnachweisen** (Schulaufgabe, (Fach-)Referat, Kurzarbeit, Ersatzprüfung) 
 +Erkrankung über **mehr als drei Kalendertage** 
 + 
 +**Wichtig:**   
 +Das Attest soll **sofort nach Erhalt**, also möglichst **am Tag des Leistungsnachweises**, der jeweiligen Fachlehrkraft zugeleitet werden.   
 +**Nichtvorlegen bzw. verspätete Vorlage führen in der Regel zu 0 Notenpunkten.** 
 + 
 +**Gültigkeit von Attesten:**   
 +Atteste werden **nur anerkannt**, wenn sie **während des Krankheitszeitraums** ausgestellt wurden (§ 20 Abs. 2 BaySchO).   
 +- **Nachträgliche Attestierung ist nicht gültig.**   
 +Atteste müssen von der **Ärztin/dem Arzt persönlich unterschrieben** sein – Einträge wie „i. A.“ sind **ungültig**  
 +Atteste aus **Videosprechstunden** werden **nur anerkannt**, wenn zuvor eine persönliche Sprechstunde in der Praxis besucht wurde. 
 + 
 +--- 
 + 
 +**Sonderregel: Attestpflicht bei gehäuften Fehlzeiten**   
 +Bei **gehäuft auftretenden Fehlzeiten** kann auch **vor dem sechsten Fehlereignis eine Attestpflicht ausgesprochen werden**  
 +Diese gilt dann **grundsätzlich für die gesamte Schulzeit** an unserer Schule. 
 + 
 +--- 
 + 
 +**Rechtsfolgen bei unentschuldigtem Fehlen** 
 + 
 +- **Unentschuldigtes Fernbleiben** vom Unterricht für **mehr als zehn zusammenhängende Kalendertage** kann von der Schule als **Austrittserklärung** gewertet werden.   
 +Wird **nach Ablauf von 10 Kalendertagen nach dem ersten Krankheitstag kein ärztliches Attest** vorgelegt, so gilt die Fehlzeit als **unentschuldigt** (§ 20 BaySchO).   
 +Gemäß **§ 31 Abs. 2 FOBOSO** ist die **Teilnahme an der Abschlussprüfung ausgeschlossen**, wenn in dem betreffenden Schuljahr **mehr als fünf Unterrichtstage ohne ausreichende Entschuldigung** versäumt werden. 
 + 
 +--- 
 + 
 +**Aufbewahrung von Attesten und Nachweisen** 
 + 
 +Sämtliche **Atteste bzw. sonstige Nachweise für Fehlzeiten** in der Schule oder im Praktikum sind von den Schülerinnen und Schülern **eigenverantwortlich und sorgfältig bis zum Schuljahresende im Original aufzubewahren**   
 +und bei Verlangen der Klassenleitung bzw. entsprechenden Fachlehrkraft **unverzüglich vorzulegen**.
  
entschuldigungen_verhalten_krankheit.txt · Zuletzt geändert: 2025/10/17 13:37 von jonas.keller

Donate Powered by PHP Valid HTML5 Valid CSS Driven by DokuWiki