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edv-einrichtung

EDV-Einrichtung

EDV-Einrichtung Für die Benutzung von schulischen EDV-Einrichtungen durch Schülerinnen und Schüler gibt es an unserer Schule in Anlehnung an die geltenden gesetzlichen Bestimmungen eine Nutzungsordnung. Die Medienausstattung steht allen Schülerinnen und Schülern zur Verfügung, die sich an diese Regeln halten (ausgehändigt am ersten Schultag durch die Klassenleitung) und diese mit ihrer Unterschrift (bei Minderjährigen auch mit Unterschrift der Erziehungsberechtigten) bestätigen. Die Klassenleitung ist für das rechtzeitige Einholen der Unterschriften verantwortlich. Alle Klassenräume sind mit einer Docking Station, ELMO-Dokumentenkamera und AppleTV ausgestattet, sodass mit allen digitalen Endgeräten projiziert werden kann. Es darf keine Veränderung der Verkabelung vorgenommen werden, d. h. kein Ausstecken oder Umstecken der Kabel. Die Mitteltafel der Whiteboards im Container sowie im Pavillon dürfen nur mit den digitalen Stiften beschrieben werden. Die Seitentafeln können mit nicht-permanenten Whiteboard-Markern beschrieben werden.

edv-einrichtung.txt · Zuletzt geändert: 2025/08/13 14:59 von jonas.keller

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