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Nachteilsausgleich und Notenschutz aufgrund einer Lese-Rechtschreib-Störung

Die Berücksichtigung einer Lese- und/oder Rechtschreibstörung muss bei einem Schulwechsel an die Fachoberschule ggf. erneut beantragt und durch die Schulleitung genehmigt werden, bevor sie geltend gemacht werden kann.

Wenn einer Schülerin/einem Schüler an der Vorgängerschule ein Nachteilsausgleich und/oder Notenschutz gewährt worden ist, so endet die Gültigkeit mit dem Wechsel an die Fachoberschule.

Informationen zu den erforderlichen Unterlagen und zur Beantragung finden Sie auf unserer Internetseite im Bereich „Downloads“.

Ansprechpartnerin für alle Fragen im Zusammenhang mit Nachteilsausgleich/Notenschutz für LRS ist unsere Schulpsychologin Frau Timm.

nachteilsausgleich_notenschutz_aufgrund_lese_rechtschreib_stoerung.txt · Zuletzt geändert: 2025/08/13 15:24 von jonas.keller

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